Nachdem ich im Jahr 2020 bei der Regierung von Oberbayern angefragt hatte, ob bzw. wann man
eigentlich neben der Landstraße grundsätzlich parken und als Beispiel Fotos
von der St2060 zwischen Ettal und Plansee beigelegt hatte, wurden die Gemein Ettal und
das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen dazu angefragt und ich erhielt die Auskunft:
"Fahrzeuge, die auf befestigten Flächen (neben der Fahrbahn oder im
Einmündungsbereich zu Forststraßen) vor der Beschilderung abgestellt werden und
keine Behinderung darstellen, werden von der Polizei nicht verwarnt."
Somit war das Parken in der Bucht für die Scheinberg-Tour, neben der Brücke
über die Linder für die Kuchelberg-Touren bzw. die kleine Wasserfallrunde
sowie auf dem großen, befestigten Platz für die Kuchelberg-Ost-Tour erlaubt.
Neue Situation
Neue Situation
2022 erhielt ich mehrere Rückmeldungen, dass in der Parkbucht zur Scheinbergtour
Strafzettel verteilt wurden und konnte selbst vor Ort feststellen, dass als Folge
der "Corona-Überfüllung" einige Beschilderungen verändert wurden.
In einem langen Telefonat mit dem zuständigen Polizeichef der Gemeinde Oberammergau
erklärte dieser mir Folgendes:
Aufgrund der Überfüllung am Normalweg-Aufstieg zum Scheinberg
wollten die Staatsforsten den Parkplatz dort erweitern, wozu ein paar Bäume
gefällt und ein Hangabschnitt planiert werden musste.
Die untere
Naturschutzbehörde war strikt dagegen und wollte nur zustimmen, wenn im Gegenzug
alle anderen Parkmöglichkeiten außerhalb der großen,
ausgeschilderten Parkplätze abgeschafft würden.
Als Folge wurden alle "Durchfahrt verboten, Forstverkehr frei"-Schilder direkt
an den Straßenrand vorgezogen. Deshalb kann man jetzt nicht mehr an der
Brücke neben der Linder parken.
Der Platz am Start zur Kuchelberg-Ost-Tour wurde als "LKW-Schwenkbereich"
deklariert und mit einem Parkverbotsschild versehen. Die
PKW-Stellmöglichkeit direkt daneben wurde durch Vorziehen des
Forstverkehrs-Schilds (beinahe, s.u.) abgeschafft.
Das Parken auf den befestigten Flächen neben der Straße wurde
pauschal verboten und zwar, wie mir der Polizeichef erklärte, indem man
einfach alle Bereiche außerhalb der geteerten Straße als nicht mehr
zur Straße, sondern zur "Natur" gehörig erklärte. Damit liegen
diese Bereiche auf dem Gebiet der Staatsforsten, die aufgrund der Einigung mit
der Naturschutzbehörde das Parken dort unterbinden und verfolgen lassen
müssen.
Schuld daran, dass man hier nirgendwo mehr neben der Straße parken darf, ist
also die untere Naturschutzbehörde, die sich (wenn es ihr bewusst sein
sollte, sie kennt immerhin meine Webseite) vermutlich auch sehr darüber freut, dass sie
dadurch den Start zu meinen Wanderungen
verhindert/erschwert, denn solche Touren fernab der offiziellen Wege sind ihr ja
sowieso ein Dorn im Auge.
Der Polizeichef und die Gemeinde Ettal finden das wohl auch ziemlich toll, dass das
jetzt so rigoros gehandhabt wird, die Staatsforsten hingegen nicht, die haben laut
Polizeichef eher "zähneknirschend" zugestimmt, um den Parkplatz am Scheinberg
erweitern zu dürfen. Aber die waren nach meinen bisherigen Erfahrungen ja immer
schon eher Wanderer-freundlich gestimmt.
Ganz so einheitlich scheint die Sichtweise aber auch ansonsten nicht zu sein, denn
obwohl der Polizeichef (der tatsächlich sehr nett war und um
Verständnis warb) mir erklärte, dass alle beteiligten Parteien bei den
Besprechungen dabei und sich (bis auf die Staatsforsten) einig gewesen seien,
erklärte mir das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen auf Nachfrage, dass sich an
seiner Rechtsauffassung von 2020 (also die Aussage, dass Fahrzeuge auf befestigten
Flächen neben der Straße nicht verwarnt werden) nichts geändert
habe. Hmm? Merkwürdig...
Ist das Ganze rechtmäßig?
Ist das Ganze rechtmäßig?
Leider ja. Die Regierung von Oberbayern war so nett, auf meine Anfrage hin nochmal
eine Stellungnahme des Landratsamts und der Gemeinden anzufordern, weil nicht
unbedingt klar war, ob man einfach so die befestigten Seitenstreifen, auf denen nach
damaliger Auskunft ja ausdrücklich geparkt werden darf, quasi "umwidmen" und als
Teil des Naturschutzgebiets und nicht mehr als Seitenstreifen deklarieren darf.
Inzwischen ist die Antwort da und laut Bewertung der Regierung von Oberbayern kann sie
gegen die Rechtsauffassung des Landratsamts nicht tätig werden.
Für die ist es unproblematisch:
da parkt man einfach auf dem
offiziellen Parkplatz hinter der Grenze und geht die paar Meter zum
Jägerpfadeinstieg am Hinweg. Am Rückweg geht man ja sowieso eher über
den Waldweg zurück, um sich am Bach zu waschen oder zu spielen.
Für die kleine Wasserfallrunde und die anderen Kuchelberg-Touren
ist der nächste offizielle Parkplatz gut 1 km Richtung Linderhof entfernt. Um mit
kleinen Kindern von dort zur Linderbrücke zu laufen, ist es a) zu weit und b) zu
gefährlich, da man meist auf der Straße laufen muss.
Die einfachste Möglichkeit ist wohl, ein Fahrrad oder einen Roller mitzunehmen
(wer keinen Fahrradträger am Auto hat und keinen Roller besitzt, kennt vielleicht
jemanden, der so ein kleines Klappfahrrad besitzt...).
Man fährt an der Linderbrücke auf die ehemalige Parkfläche und setzt die
Kinder dort ab (geht natürlich nur, wenn 2 Erwachsene dabei sind), dann
fährt man auf den Parkplatz und überwindet den einen Kilometer rasch mit
Roller oder Fahrrad auf der Straße. Selbst zu Fuß ist das in ¼
Stunde machbar, was kein Problem ist, wenn ein zweiter Erwachsener in der Zeit mit den
Kindern die Linder erkundet. Man kann auf der Nordseite, direkt gegenüber der
Einfahrt zur ehemaligen Parkfläche, sogar auf einer Treppe runter zum Ufer
steigen.
Wer die lange Kuchelberg-Runde gehen will und mit dem Rad vom Parkplatz zusteigen
kann, fährt am besten zur Linderbrücke. Wer zu Fuß unterwegs ist,
kann die Tour an der Häusellahne nur 300 m nach dem Parkplatz beginnen und sich
so den besonders engen Teil der Straße vor der Brücke sparen. Der Zustieg
über die Häusellahne ist auf der Webseite und im PDF beschrieben.
Strenggenommen kann man dort sogar noch parken, denn das
Durchfahrtsverbotsschild an der Forststraße wurde so gesetzt, das man
an der östlichen Seite (von der St2060 aus gesehen die linke Seite des Forstwegs,
das Schild steht an der rechten Seite) tatsächlich ein Auto abstellen kann, das
aufgrund der schrägen Einmündung der Forst- in die Staatsstraße
vor dem Schild steht und die Durchfahrt nicht behindert. Im Zweifel
erhält man dort ein Knöllchen, kann dann aber Widerspruch einlegen und wird
damit vermutlich durchkommen. Wichtig: ein paar Fotos vor Beginn der Wanderung machen,
auf denen zu erkennen ist, dass a) die Durchfahrt noch breit genug ist und b) man vor
dem Schild steht. Muss man natürlich wissen, ob man sich auf die Diskussion
einlassen will.
Diese Wanderung ist sowieso nur was für große Kinder und mit denen ist
es dann eher möglich, entweder zu Fuß den Zustieg vom Parkplatz zu
überwinden (1.2 km von Linderhof (kostenpflichtig), 1.6 vom östlich
gelegenen Parkplatz (kostenfrei))
oder sie auch ohne 2. Erwachsenen am Startplatz abzusetzen, bis man selbst vom
Parkplatz per Roller / (Klapp-)Fahrrad / Fuß zurückkommt.
Vom östlichen
Parkplatz würde man eher nicht über die Straße zum alten Startplatz
laufen, sondern lieber entlang des Lichtenbachs zur Wiese mit dem Jägersitz,
siehe Karte. Der Zustieg ist länger als über die Straße, aber da man
sich den Teil von der Straße zur Wiese spart, kommt es fast auf dasselbe
hinaus und ist nicht so gefährlich wie an der Straße entlang.
Falls man für alle Mitwandernden ein Fahrrad mitnehmen kann, startet man auf
jeden Fall vom kostenfreien, östlichen Parkplatz und kann dann nicht nur bis
zur Wiese, sondern gleich bis zum gemeinsamen Start- und Endpunkt am Bach radeln und
spart sich so am Hin- und Rückweg noch ein paar Meter zu Fuß.
Es ist auch möglich, sich westlich der kleinen Brücke (die
frühere Parkplatzfläche liegt östlich von ihr) zwischen
Staatsstraße und das Forstverkehrsschild zu quetschen, da auch hier die
Einmündung so schräg gezogen ist, dass man vor das Schild passt, ohne die
Durchfahrt zu verhindern. Wichtig: ein paar Fotos vor Beginn der Wanderung machen,
auf denen zu erkennen ist, dass a) die Durchfahrt noch breit genug ist und b) man vor
dem Schild steht. Muss man natürlich wissen, ob man sich auf die Diskussion
einlassen will.
Bei vielen der vorgestellten
Wanderungen gibt es durchaus ausgesetzte und
gefährliche Stellen. Die Wege sind teilweise in schlechtem Zustand, und
die Gefahr eines Absturzes besteht bei schmalen Pfaden am Hang
immer. Typische Gefahren wie Steinschlag oder schlechtes Wetter sind zudem
in den Bergen jederzeit vorhanden. Wir bemühen uns, in der Darstellung
jeder Wanderung zu vermitteln, wie anstrengend und gefährlich sie
aus unserer persönlichen Sicht war und wie gut unsere Kinder damit zurecht gekommen
sind.
Trotzdem übernehmen wir natürlich für keine der
vorgestellten Wanderungen eine Garantie für die Richtigkeit der
Darstellung, für die Ungefährlichkeit oder die Eignung für
andere Kinder als unsere eigenen. Jeder wandert auf eigene Gefahr und auf eigene Verantwortung und
muss vor Ort selbst entscheiden, ob die vorgestellten Routen gefahrlos zu
begehen sind oder nicht.
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führen wären, wird nicht gehaftet.
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