Wandern auf vergessenen Pfaden und Naturschutz:
unvereinbar?
Im Juli 2015 erreichte mich eine sehr freundlich gehaltene Email von einem Mitarbeiter des Landratsamts,
die ich hier (mit Genehmigung des Verfassers) ungekürzt wiedergebe, damit sein
Anliegen auch wirklich verständlich wird und
keine Argumente aus dem Zusammenhang gerissen werden. Ich weiß, es ist insgesamt ein bisschen viel
Text auf dieser Seite. Aber das Thema ist nicht so einfach abzuhandeln und es lohnt sich schon,
sich mal ausführlich Gedanken darüber zu machen, wenn man Touren wie unsere
unternimmt. Darum hoffe ich, dass ihr euch vielleicht doch die Zeit nehmt, ein bisschen
weiterzulesen.
Dass so ein Konflikt der verschiedenen Interessen auch sehr aggressiv und unfreundlich geführt
werden kann, lässt sich ganz aktuell hier nachlesen. Ich kenne die Diskussion im Hintergrund zum Teil und war
etwas erschüttert, welchen persönlichen Angriffen sich Alois ausgesetzt sah. Da bin ich
schon sehr dankbar, dass ich mit dem Landratsamt zu tun hatte, das seine Meinung zwar sehr bestimmt,
aber auch freundlich im Ton und fair in der Sache geäussert hat.
Begegnung mit dem Jäger
Inzwischen gibt es eine Fortsetzung der Geschichte, denn als ich zur Vermeidung des weglosen
Abschnitts im Herbst 2015 nochmal im Fischbachl unterwegs war und nach einer Umgehung auf
vorhandenen Pfaden suchte, stieß ich persönlich mit dem Jäger zusammen. Das war eine
laute, aber auch sehr interessante Auseinandersetzung, die ich darum hier dokumentiert habe.
Das Anliegen des Landratsamts Bad Tölz -
Wolfratshausen
Das Anliegen des
Landratsamts Bad Tölz - Wolfratshausen
Diese Mail erhielt ich vom Landratsamt:
Sehr geehrter Herr Steiner,
am letzten Wochenende hat ein Berufsjäger beim Einstieg ins kleine Fischbachl eine Familie mit
drei Kindern angetroffen, die mit einem ausgedruckten "Wanderführer" von Ihrer Homepage eine Tour
starten wollten. Der Berufsjäger hat uns heute auf Ihre Homepage aufmerksam gemacht. Wir möchten
den Hinweis aufgreifen und Sie kurz über einige Schutzbestimmungen aufmerksam machen.
Das Fischbachl liegt im Naturschutzgebiet "Karwendel und Karwendelvorgebirge". Der Bereich wurde
mit Verordnung der Regierung von Oberbayern vom 29.12.1982 als Naturschutzgebiet ausgewiesen, um
"einen für das bayerische Alpengebiet charakteristischen Gebirgsstock mit seinen typischen
Pflanzen- und Tiergesellschaften nachhaltig zu sichern und ihnen die notwendigen Lebensbedingungen
zu gewährleisten, die naturnahen Waldbestände zu sichern und einen Landschaftsabschnitt wegen
seines ökologischen und wissenschaftlichen Wertes in seiner Gesamtheit zu erhalten und den Zugang
zum Naturschutzgebiet und das Verhalten im Naturschutzgebiet zu ordnen." Es handelt sich um ein
naturschutzfachlich sehr hochwertiges und auch sensibles Gebiet, in dem es nach den
Schutzbestimmungen der Verordnung u.a. verboten ist, die Lebensbereiche (Biotope) der Tiere und
Pflanzen zu stören oder nachteilig zu verändern und Wege, Pfade oder Steige
neu anzulegen.
Im
Gebiet zwischen Paindl und Möslalm gibt es Bereiche, die ein wichtiges Rückzugsgebiet für Auerwild
darstellen und deshalb vom Eigentümer forstwirtschaftlich nicht genutzt werden. Hier befindet sich
auch ein Einstandsgebiet von Rotwild, ein wichtiger Rückzugsraum, wo die Hirschkühe ihre Kälber
setzen und aufziehen. Diese Bereiche werden selbst vom Eigentümer nicht betreten, um Störungen zu
vermeiden.
Bei allem Verständnis dafür, dass die Erholung in der freien Natur in unserer technisierten Welt
eine besondere Bedeutung hat und es deshalb sehr wichtig ist, vor allem Kindern zu ermöglichen,
die Natur zu erfahren, verträgt sich eine Anleitung für Wanderungen durch wegloses Gelände, auf
aufgelassenen Steigen und auf Wildwechseln jedoch nicht mit der Zielsetzung des
Naturschutzgebietes. Dies gilt übrigens auch für Ihre Tourenbeschreibung "Weglos durch den
Speibenkäs". Wenige Wanderer können in den Rückzugsbereichen vom Aussterben bedrohter Tierarten
schon nachhaltige Störungen hervorrufen, z.B. während der Balzzeit des Auerwildes. Werden solche
Touren auch noch beworben, sind die Störungen durch zunehmende Besucherzahlen umso größer.
Wir bemühen uns, in unseren Schutzgebieten ein Nebeneinander von Naturschutz und Erholung
sicherzustellen. Spezielle Ruhezonen mit absolutem Betretungsverbot mussten deshalb bislang noch
nicht ausgewiesen werden. Dass das Nebeneinander auch künftig funktioniert, ist Voraussetzung,
dass sich jede Naturnutzerin und jeder Naturnutzer an gewisse Regeln hält. So sollte man nur auf
den markierten Routen und Wegen wandern, denn nur so können sich die Wildtiere an Wanderer und
Freizeitsportler gewöhnen.
Wir möchten Sie bitten, Ihre im Internet veröffentlichten Tourenvorschläge dahingehend zu
überdenken. Einige Hinweise dazu finden Sie im Ratgeber Freizeit und Natur des Bayerischen Umweltministeriums und in der
Initiative RespekTIERE deine
Grenzen.
Nachdem der Berufsjäger der angetroffenen Familie einiges über die Besonderheiten des Gebietes
erklärt hatte, ist die Familie übrigens beim Einstieg geblieben, hat dort mit den Kindern gespielt
und gerne auf die Tour verzichtet.
Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ich habe darauf in einer langen Mail geantwortet und meine Position erklärt, daraufhin kam noch
eine Mail, die ich auch noch wiedergebe, bevor ich zu meinen Argumente komme:
Lieber Herr Steiner,
danke für Ihre ausführliche Antwort. Das Thema bietet ausreichenden Diskussionsstoff. Es geht
hier nicht um einen Konflikt "Wanderer - Jäger" sondern um den Konflikt "Wanderer - Natur- und
Artenschutz". Dass Jäger die Problematik aufgreifen, hängt damit zusammen, dass sie aufgrund der
genauen Ortskenntnisse eben mit den örtlichen Habitaten der Tiere, hier insbesondere Auerwild und
Rotwild, vertraut sind.
Die Berufsjäger des Forstbetriebs Bad Tölz der Bayerischen Staatsforsten haben in letzter Zeit
z.B. im Rahmen einer wissenschaftlichen Untersuchung Kot- und Federproben von Auerwild für
genetische Untersuchungen gesammelt, da es um die Zukunft dieser Tiere nicht besonders gut
bestellt ist. Der Forstbetrieb richtet die Bewirtschaftung des Staatswaldes danach aus und schafft
deshalb örtlich Waldstrukturen, die das Auerwild begünstigen. Die Berufsjäger haben außerdem den
besten Blick auf die örtliche Situation, was Erholungsbetrieb angeht, zudem haben die staatlichen
Berufsjäger auch die Befugnisse der Naturschutzwacht. Ranger haben wir bislang nur in den
Isarauen. Wenn man neue Bewegungen betrachtet - wie Mountainbiking auf Gebirgssteigen - dann wären
die Ranger auch in anderen Bereichen des Naturschutzgebietes wichtig, insbesondere um
Informationen zu vermitteln, warum man bestimmte Bereiche meiden sollte.
Auf den Kiesbänken der
Isar lässt sich ein temporärer Brutplatz des Flussuferläufers oder Flussregenpfeifers einfach mit
Schildern, kleiner Infotafel und ggf. Trassierband absperren. In den Bergen ist dies z.B. mit den
Balzplätzen nicht so leicht. Außerdem besteht hier immer das Problem, dass ein Hinweis auf einen
Balzplatz auch immer Interessierte anlockt. Für viele wäre es sicher sehr spannend, einen der
wenigen Adlerhorste anzusehen.
Das Betretungsrecht findet seine Schranken in gesetzlichen Bestimmungen. Wenn Sie hier weiter
recherchieren wollen, darf ich Sie auf ¶ 19a Bundesjagdgesetz und besonders auf die
artenschutzrechtlichen Bestimmungen des ¶ 39 und ¶ 44 Bundesnaturschutzgesetz hinweisen.
Zum Thema "aufgelassene Pfade" möchte ich nur zu bedenken geben, dass im Zuge genehmigter
Erschließungsmaßnahmen (z.B. Schutzwaldsanierung, Umbau von Fichtenwäldern in Bergmischwald/Klima-
und Bodenschutz) im Rahmen der Genehmigung die Auflassung anderer Wege und Steige zur Auflage
gemacht wird. Bereits umfangreiche Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Wegen
unterliegen im Naturschutzgebiet der Genehmigungspflicht. Ein Konzept des Naturschutzes ist es,
Besucher(ströme) auf bestimmte Wege und Bereiche zu "kanalisieren", um andere Bereiche zu
beruhigen. Ihr Anliegen, gerade in die unerschlossenen Bereiche zu gehen und alte Pfade zu finden,
läuft diesem Konzept leider zuwider, auch trotz Ihres beschriebenen, aus Ihrer Sicht
rücksichtsvollen Fortbewegens.
Der Hinweis auf Ihrer Homepage, dass man nur auf den vorhandenen, markierten Routen und Wegen
wandern sollte (und ich schließe hier verfallene Steige ausdrücklich aus), wäre mir ein großes
Anliegen. Dies gilt natürlich insbesondere in den Naturschutzgebieten. Hier sehe ich das Aufspüren
alter, ehemaliger Pfade im Hinblick auf artenschutzrechtliche Bestimmungen äußerst kritisch,
eigentlich unverträglich. Wohin können sich in den Schutzgebieten die Tiere dann noch
zurückziehen, wenn neben Querfeldeinwanderern noch Geocacher, Schatzsucher, Extremmountainbiker
etc. unterwegs sind?
Ich möchte gleich vorwegschicken, dass ich die Argumente des Landratsamt keineswegs für
unsinnig oder
grundsätzlich falsch halte. Aus
Sicht von Naturschützern sind sie auch durchaus
verständlich. Allerdings gehen in sie in meinen Augen deutlich zu weit und ich werde
nachfolgend meine Sichtweise schildern. Welche Argumente man für richtiger und wichtiger
hält, muss dann wirklich jeder selbst entscheiden. Pflanzen und Tiere zu schützen und
durch das Wandern nicht zu beschädigen oder unangemessen zu stören, muss natürlich in
unser aller Interesse liegen, und gesetzliche Vorgaben sind dabei selbstverständlich
einzuhalten.
Das Betretungsrecht der Natur
Das Betretungsrecht der Natur
In der Bayerischen Verfassung in Artikel 141 sowie im Bayerischen Naturschutzgesetz Art. 26 und 27
ist geregelt, dass alle Teile der freien Natur von jedermann betreten werden dürfen. Aber dabei
gibt es eine ganz wichtige Einschränkung: "Dabei ist jedermann verpflichtet, mit Natur und
Landschaft pfleglich umzugehen" (Art. 141 Abs. 3 Satz 2 der Bayerischen Verfassung), siehe hier für weitere Erläuterungen zu Rechten und Pflichten.
Der Bitte des Mitarbeiters des Landratsamts: "Der Hinweis auf Ihrer Homepage, dass man nur auf den
vorhandenen, markierten Routen und Wegen wandern sollte (und ich schließe hier verfallene Steige
ausdrücklich aus), wäre mir ein großes Anliegen." kann ich darum leider so nicht nachkommen, denn eine
derartige Einschränkung würde das Betretungsrecht de facto vollständig außer
Kraft setzen. Es ist ja gerade nicht vorgeschrieben, das man nur auf markierten Wegen wandern darf,
sondern das alle Teile betreten werden dürfen, sofern keine konkreten Beschränkungen
erlassen wurden und man die Vorschriften des Naturschutzgesetz beachtet.
Das Naturschutzgebiet "Karwendel und
Karwendelvorgebirge"
Das Naturschutzgebiet "Karwendel und
Karwendelvorgebirge"
Für Naturschutzgebiete gelten besondere Einschränkungen und das gilt auch für das
Gebiet Karwendel/Karwendelvorgebirge, in dem das Fischbachl in der Tat liegt (der Speibenkäs
hingegen nicht, denn das Schutzgebiet endet an der B307: http://v.bayern.de/QKRnC). Die genauen Bestimmungen kann man hier nachlesen.
Zunächst mal gilt: das Betretungsrecht ist in den Naturschutzgebieten keineswegs untersagt! Es
sind allerdings alle Handlungen verboten, die zur Zerstörung, Beschädigung oder
Veränderung des Gebiets führen können. Dabei ist insbesondere Par. 4 (1) Nr. 8
interessant: "Es ist verboten... 8. die Lebensbereiche (Biotope) der Tiere und
Pflanzen zur stören oder nachteilig zu verändern."
Zunächst mal würde ich das für keine besondere Vorschrift eines Naturschutzgebiets
halten, sondern würde annehmen, dass das grundsätzlich in allen Wäldern und im
gesamten Alpenraum gilt.
Allerdings ist diese Formulierung so schwammig, dass man es beliebig auf alles anwenden
kann. Wenn
ich am Grasstreifen neben der Straße entlanglaufe, zertrampele ich ja auch das
Gras. Stört das den Lebensbereich der Pflanzen? Kaum, aber was ist mit dem weglosen
Hinaufsteigen in einem Grashang? Ist das Gras dort mehr oder weniger wert als neben der Straße?
Oder was mit dem Motorradlärm auf der B307? Stört der die Tiere nicht? (Man beachte die
Untersuchung zu sich schnell näherndem, lauten Motorenlärm am Beispiel von Hubschraubern
beim dritten der drei gleich folgenden Links). Und natürlich
zählt auch jeder markierte Wander- oder Forstweg zum Lebensbereich der Tiere, denn
die Tiere "wohnen" ja nicht nur rechts und links des Forstwegs, sondern benutzten auch mit Vorliebe
von Menschenhand angelegte Pfade und Wege.
In dieser Frage verwies mich der Mitarbeiter des Landratsamts in einer abschließenden
Mail auf folgende interessante
Untersuchungen zu dem Thema, die z.B. auch beleuchten, zu welchen Tageszeiten eine Störung von
den Wildtieren am stärksten wahrgenommen wird:
Ich kann zu dem Thema nur unsere Erfahrungen wiedergeben. Gämsen sind wir schon oft begegnet (Rotwild
haben wir nur 2x in mind. 200 Meter Entfernung beim Überqueren von Fahrwegen beobachtet). Bis
auf den Beinahzusammenstoss am Kitzstein, wo die Gämsen uns zu spät sahen und fast
umrannten (da haben sie sich sicherlich erschreckt), war es immer so, dass wir die Gämsen
erst durch ihre Warnrufe entdeckten. Sie standen dann meist in einer Entfernung von 30 bis 100
Metern vor oder meist über uns und beobachteten uns. Wenn wir dann weitergingen und unser Pfad
dabei in ihre Richtung führte, stiegen sie meist höher hinauf und dabei seitlich weg,
blieben nach 20 Metern wieder stehen und schauten erneut, was wir unternahmen.
Das wiederholte sich
solange, bis wir entweder unter ihnen durch oder seitlich hinaufgestiegen waren. Eine erschreckte
Flucht fand hier nie statt, sondern mehr ein Beobachten und Einschätzen aus sicherer
Entfernung. Dabei konnten wir das in den Studien erwähnte Verhalten auch beobachten, dass
Stillstehen und dann wieder Bewegen die Tiere eher erschreckte, als normales Weitergehen und Reden
in normaler Lautstärke.
Das Bundesnaturschutzgesetz Par. 39 und 44
Das Bundesnaturschutzgesetz Par. 39 und 44
Nachzulesen hier und hier Dort sind die Formulierungen
auch nicht konkreter. Nachstellen, fangen etc. trifft auf uns ja keinesfalls zu (das wäre
eher eine Sache für Leute, die ihre Hunde dabeihaben, s.u.), aber es finden sich ähnlich
"konkrete" Formulierungen, dass es verboten ist, Tiere mutwillig zu beunruhigen, ihre
Lebensstätten zu beeinträchtigen, oder sie während ihrer Fortpflanzungs-,
Aufzuchtzeit etc. erheblich zu stören. Es ist klar, was auf jeden Fall darunter fiele,
z.B. ein Nest auszuräumen, lärmend ins Dickicht zu stürmen oder Tieren
hinterherzurennen usw. Aber was ist, wenn ich ohne besonderen Lärm über einen
Wildwechsel durch den Wald gehe?
Die entscheidende Frage ist also, wie man die Formulierung "Lebensbereich stören" auslegt. Und
das muss
mangels eindeutiger Definitionen wohl jeder selbst tun, vielleicht unter Zuhilfenahme der
o.a. Studien. Die Interpretation des Landratsamts ist das
ausschließliche Wandern auf markierten Wegen. Eine verständliche und berechtigte
Sichtweise, denn sie schließt mögliche Störungen weitestgehend aus. Aber aus meiner
Sicht ist sie zu rigide, denn das gesamte Betretungsrecht bietet natürlich die Möglichkeit
der Störung eines Tiers. Es gibt hier für unsere Arten von Wanderungen also 2
Konfliktpunkte: Alte/vergessene Pfade und wegloses
Wandern.
Alte Pfade
Alte Pfade
In den Naturschutzgebietsbestimmungen steht ausdrücklich, dass das Anlegen neuer
"Straßen, Wege, Pfade, Steige, Plätze,..." verboten ist, dass allerdings
"Unterhaltungsmaßnahmen an den bestehenden Straßen und Wegen im gesetzlich
zulässigen Umfang" erlaubt sind. Ich verstehe das so, dass das Begehen vorhandener
Pfade eindeutig gestattet ist und zwar unabhängig davon, ob ein Pfad oder Steig markiert oder in
einer Karte verzeichnet ist. Im Fischbachl sind der Pfad zwischen Möslalm und Paindl sowie
unser Rückweg nördlich des Fischbachls in der Kompasskarte verzeichnet, bis vor einem Jahr
auch noch im Bayernatlas (die Ausdrucke hab ich noch gespeichert). Im gedruckten Kartenmaterial
sowieso, und das übrigens schon seit 1864
Ich halte es für absolut vertretbar und fühle mich auch berechtigt, nicht markierte
Pfade zu nutzen, die eindeutig vorhanden sind oder in Karten verzeichnet sind oder waren. Gerade
bei kartenverzeichneten Pfaden sehe ich da überhaupt keinen Grund, die nicht gehen zu
dürfen. Aber selbst wenn sie dort gelöscht wurden, ist der Pfad deshalb trotzdem
vorhanden. Es ist zwar ein verständliches Konzept des Naturschutzes, die Besucherströme
auf wenige Wege zu kanalisieren, aber ein Verbot, alte Pfade zu
suchen oder vorhandene Pfade begehen, gibt es so pauschal an keiner Stelle der Gesetze und
Vorschriften.
Es gibt in der Tat Bestrebungen von Jägern und Naturschützern, Pfade aus
Karten löschen zu lassen oder ihre Eingänge zu zerstören oder zu verstecken, damit der
Gebietstopograph zu dem Schluss kommt, dass der Pfad nicht mehr vorhanden ist. Aber das ist in
keinster Weise gerechtfertigt! Sollte ein Pfad tatsächlich z.B. direkt durch ein Brutgebiet
einer gefährdeten Tierart führen, so könnte er mit einem Schild wie "Durchgang zum
Schutz gefährdeter Tierarten verboten" gesperrt werden.
Und es käme wohl keiner aus der
mir bekannten "Szene" der Liebhaber einsamer Gebiete auf die Idee, einen Tourenbericht zu verfassen,
in dem er empfiehlt, so einen Weg trotzdem zu begehen. Aber eine Löschung aus einer
Karte bedeutet definitiv kein automatisches Begehungsverbot.
Außerdem kann auch das Dokumentieren
alter, nicht mehr verzeichneter Pfade dazu führen, dass z.B. Geocacher oder die Leute, die das
Fischbachl zum Canyoning benutzen, auf diese Pfade geleitet werden, statt gerade beim Geocaching
querfeldein zu stapfen.
Auch was die Störung der Lebensbereiche von Tieren und Pflanzen angeht, sehe ich beim Bewegen
auf alten Pfaden die geringsten Probleme. Seltene Pflanzen wachsen nicht auf auf dem
festgetretenen Boden von Pfaden oder
Wildwechseln. Und gerade die alten Pfade wurden (im Unterschied zu Forststraßen) in der
Regel so angelegt (die Almbauern oder Förster damals waren ja nicht doof, sondern kannten
ihren Wald sehr genau), dass sie meist durch offeneres Gelände mit lichtem Baumbestand
führen und nicht mit Absicht hinein ins Dickicht, wo sich das Wild mit Vorliebe versteckt.
Zudem werden von Menschenhand angelegte Pfade natürlich genauso von Tieren, insbesondere
Gämsen, benutzt, und es ist wohl davon auszugehen, dass kein Tier seine Brutstätte
unmittelbar neben einem von anderen Tieren begangenen Pfad oder Wildwechsel einrichtet. Mir ist
auch in den langen Jahren auf solchen Pfaden noch nie etwas Derartiges begegnet.
Tatsächlich ist uns auch auf der gesamten Fischbachl-Tour 2014 auch kein
einziges Tier aufgefallen, dass vor uns geflüchtet wäre, und das hört man
normalerweise ja deutlich. Und wenn uns z.B. eine Hirschkuh mit ihren Kälbern schon von so
weitem hört oder
wittert, dass wir gar nicht mitbekommen, dass sie sich vor uns davonmachen, dann darf man hoffentlich
davon ausgehen, dass sie nicht besonders erschreckt oder gestresst wurden.
Pfade und Straßen
Pfade und Straßen
Ich bin der festen Überzeugung, dass Menschen, die über einen Pfad oder
Wildwechsel gehen, die Tiere nicht derart stören wie die Autos oder
Waldfahrzeuge, die auf Forstwegen unterwegs sind.
Gerade im Fischbachl war das zu beobachten. Der
Almbauer (bzw. vermutlich irgendein Angehöriger der Herzogsfamilie von
Luxemburg...)
der Möslalm raste mit seinem SUV so schnell über die Straße, dass er
Florian in einer Kurve fast überfahren hätte. Und auf dem Forstweg, der von der Möslalm
hinauf Richtung Galgenstangenjoch führt, waren tiefe Reifenspuren zu erkennen, die nicht nur
den Weg vermatscht, sondern auch dessen Rand stark beschädigt haben. Die Erosionsspuren in den
Wegserpentinen waren enorm und so frisch, dass sie von kürzlichen
Befahrungen herrühren müssen. So etwas stört den Lebensraum des
Wilds mit Sicherheit stärker, mal ganz abgesehen von der Beschädigung der an den
abrutschenden Hängen wachsenden Pflanzen.
Ein Verstoß rechtfertigt natürlich keinen anderen, aber bevor pauschal gefordert wird,
ein Begehen alter Wege zu
unterlassen, sollte man doch im Naturschutzgebiet erstmal das unnötige Befahren mit Quads und
ähnlichen Gefährten untersagen. Ich finde das Argument zweifelhaft, dass zugunsten von
Erschließungsmaßnahmen (d.h. Straßen-/Forstwegbau) Pfade aufgelassen werden sollen, selbst
wenn der Bau zum Zwecke der Schutzwaldsanierung geschieht. Abgesehen davon, dass der Schutzwald immer
gern vorgeschoben wird, wenn es um gewinnbringende Bewirtschaftung geht, sind die Schäden
durch einen Neubau derart katastrophal (siehe Roter
Stein), dass sie in keinem Verhältnis zu ein paar Wanderern stehen, die über einen alten
Pfad gehen.
Und einen alten Pfad zu sperren, aber im Gegenzug eine Straße durch den Wald zu
bauen, kann wirklich nur gerechtfertigt sein, wenn tatsächlich eine besonders wichtige
Schutzwaldsanierung notwendig
ist, die z.B. ein Dorf schützen soll. Aber keinesfalls zum Zwecke der Forstbewirtschaftung,
wie es im Speibenkäs passiert, oder als Zufahrt zu einer Alm wie der Möslalm. All diese
Forstwege und Straßen waren 1864 noch nicht da, die Pfade hingegen schon. Und damals hatten
Rot- und Auerwild mit Sicherheit genügend Rückzugsgebiete. Dass diese durch den Neubau von
Straßen und Forstwegen kleiner werden, darf in meinen Augen nicht zu Lasten der seit 150
Jahren verwendeten Pfade gehen.
Wegloses Wandern
Wegloses Wandern
Hier wird es in der Tat schwieriger. Ich würde allerdings keinerlei Unterschied zwischen
Naturschutzgebiet und "normalem" Gebiet machen, denn alles was in den Paragraphen 39 und 44 sowie
in den Vorschriften zum Naturschutzgebiet Karwendel steht, gilt aus meiner Sicht genauso für
den Rest der Alpen.
Ich habe schon angefangen, meine Touren auf ihre weglosen Anteile hin abzuklopfen, erstmal das
Fischbachl und den Speibenkäs. Letzteres ist ein gutes Beispiel. Der Aufstieg im
Haupteinschnitt war nach dem Bach ja tatsächlich weglos, führte aber durch ein
Gelände, das ich für vertretbar halte: Ein extrem steiler Grashang ohne Blumen
o.ä. und mit nur
sehr wenigen Bäumen. Das ist kein typisches Ruhegebiet von Tieren, die sich normalerweise dorthin
zurückziehen, wo sie sich verstecken können: dichteren Nadelwald, Unterholz,
Dickicht. Durch einen Grashang zu steigen, halte ich also für vertretbar.
Oben auf dem Rücken sind wir dann einem Wildwechsel gefolgt bis auf den
breiten Rücken des Spitzberg, von dem aus wir abgestiegen sind. Dort begegneten wir ja zwei
Jägern oder Förstern, die leider vor uns "flüchteten", statt wenigstens mal "Hallo"
zu sagen. Wir konnten anhand ihrer Fußspuren im Schnee und Matsch erkennen, dass die exakt
denselben Abstieg auf den gelegentlichen Pfadspuren nahmen, den ich auch so auf der Seite und im PDF
beschreibe. Auch hier hätte ich also kein schlechtes Gewissen, denn dass die
Jäger/Förster mitten durch ein Ruhegebiet stapfen, würde mich wundern.
Auf dem breiter werdenden Rücken Richtung Spitzberg gibt es aber genügend Gelände,
das ich nicht (mehr) begehen würde. Beim ersten Mal hatte ich dort ja noch den
alten Weg gesucht. Hier ist der Baumbestand deutlich dichter, und als ich mich von dort
hinaufkämpfte, habe ich in der Tat irgendein Tier aufgeschreckt, das ich dann vom Rücken
aus unterhalb im Wald noch 2x hörte. Auch auf dem Spitzberg selbst bieten die dichten
Nadelbaumgruppen gute Verstecke oder Brutplätze. Hier rate ich also ausdrücklich dazu,
sich möglichst nur in den freien Schneisen bzw. auf dem Wildwechsel zu bewegen und sich vom
Dickicht fernzuhalten. Die Webseite und das PDF werde ich entsprechend anpassen.
Ansonsten bewegt man sich im Speibenkäs auf mindestens noch schwach vorhandenen Pfaden, die
seit 1864 dokumentiert sind, und das halte ich wie gesagt für vertretbar.
Wandern im Fischbachl
Wandern im Fischbachl
Hier bin ich gerne bereit, eine Einschränkung zu machen. Den Teil bis zur schönen
Spielstelle mit dem großen Wasserfall ist aus meiner Sicht absolut vertretbar. Man bewegt
sich erst im Bachbett und dann im gesamten Aufstieg auf einem Pfad, der vor allem im oberen Teil
(nach der ersten Abstiegsmöglichkeit in den Bach) zu deutlich ist, als nur
ein Wildwechsel zu sein. Es ist mit Sicherheit der Jäger- oder Förstersteig, der hinauf
zum Futterhäusl führt und dort auf den deutlichen Pfad zwischen Möslalm und Paindl
trifft, auf dem man hinab in den Bach steigt (wo noch die alten Drahtseilüberreste zu finden
sind). Natürlich sollte man sich möglichst ruhig dem Futterhäusl nähern und
in gebührendem Abstand warten, falls man dort ein Tier sieht. Allerdings lag im Juli eh kein
Futter aus, die Stelle wird vermutlich nur im Winter genutzt.
Nach der Spielstelle sind wir allerdings weglos hinaufgestiegen, und da kann ich mir doch gut
vorstellen, dass hier ein Rückzugsraum für Wildtiere ist. Es gab viele hohe Bäume,
aber auch immer wieder Dickichtstellen dazwischen, zudem einen kleinen Wasserlauf. Und weiter oben
im Windbruchhang war der Boden nicht nur mit Gras, sondern auch mit anderen Pflanzen bewachsen,
bis wir oben wieder auf den Pfad stießen. Im Herbst 2015 ist es mir dann ja gelungen, eine
vollständig auf vorhandenenen Pfaden verlaufene Alternative zu finden, die inzwischenauf der
Webseite dokumentiert ist.
Artenschutz (Fischbachl)
Artenschutz (Fischbachl)
Wie schon gesagt halte ich eine Gefahr der Störung von Tiere für gering, solange man auf
Pfaden oder in offenen Hängen etc. unterwegs ist. Natürlich kann man auch auf Pfaden
Tieren begegnen, aber das ist uns tatsächlich auf markierten Wegen öfter passiert als
auf einsamen. Rehe haben wir bisher nur gesehen, wenn sie irgendwelche Forstwege überquert
haben und Gämsen laufen nun wirklich auf allem herum, sei es Forstweg, markierter oder
unmarkierter Pfad.
Die Angabe, dass es zwischen Paindl und Möslalm Bereiche gibt, die ein
Rückzugsgebiet für Auerwild darstellen, ist natürlich sehr vage gehalten und das
vermutlich bewusst, damit ich nicht sage "Ja da geht unser Weg gar nicht hindurch!". Aber sei's
drum, das Auerhuhn ist in der Tat gefährdet und soll besonders während der Balz- und
Brutzeit nicht gestört werden, damit der Nachwuchs nicht ausbleibt. Die Balzzeit liegt im
April und Mai, Brut ist max. bis Ende Juni, wobei das brütende Huhn nur am Anfang der Brut
erschreckt auffliegt und das Nest verlässt, am Ende duckt es sich eher und ist leise (hat
dabei aber natürlich eine Menge Angst und Stress).
Da auch die Setzzeit des Rotwilds im Juni
endet, ist man also auf der sicheren Seite, wenn man das Fischbachl nur im Juli
und August besucht. Dann stört man auch die Brunftzeit im September und die Herbstbalz
im Oktober nicht. Einen entsprechenden Hinweis habe ich inzwischen auf der Webseite und im PDF
eingebaut. Die Tour ist ja sowieso eher was für warmes Wetter, wo man die Erfrischung im Bach
genießt, und darum sind Juli und August also in jeder Hinsicht perfekt.
Touristenströme
Touristenströme
Das Wort hörte ich bei meiner Diskussion mit der Gemeinde Jachenau und der Bayerischen
Staatsforstverwaltung schon einmal, als es um die Sanierung des Pfads zwischen Lainer Alm und
Achneralmwiese
ging, darum möchte ich darauf mal eingehen. Natürlich bringt eine Dokumentation wie auf
unserer Seite Leute in ein Gebiet, das
ihnen vorher vielleicht völlig unbekannt war.
Und tatsächlich ist es auch mein
erklärtes Ziel, alte Pfade vor dem Verschwinden zu retten, indem ich sie dokumentiere und
andere anrege, ebenfalls auf ihnen zu wandern, damit sie erhalten bleiben. Mit Löschung aus
einer Karte geht keine
Pflicht für Löschung in der Natur einher. Aber bleiben wir mal realistisch: Es ist nur
ein sehr geringer Anteil an Wanderern überhaupt interessiert an Touren, auf denen es keine
Einkehrmöglichkeit gibt und man auf für die Füße sehr anstrengenden,
unwegsamen kleinen Pfaden unterwegs sein muss.
Mal zum Vergleich: Auf dem Roten Stein waren in den ersten anderthalb Jahren nach unserer
Gipfelbuchinstallation 32 Leute, und nur 4 davon aufgrund unserer Webseite. Die Bücher von
Joachim Burghardt bringen sicherlich eine Menge mehr Leute auf allgemein unbekannte Wege.
Im Übrigen sind Leute mit einem Faible für einsame Gebiete natürlich auch ohne unsere
Anleitung dort unterwegs. Jeder, der sich angesprochen fühlt, kennt die
entsprechenden Webseiten und Foren mit mittlerweile Unmengen von Berichten über einsame oder weglose
Touren. Im Speibenkäs (wo ich auch
schon mal nahe der schönen
Aussichtslichtung Richtung Zugspitze eine Plastikflasche fand) sind Florian und ich einem Wanderer
begegnet, der den Hang hinaufstieg, auf dem der alte Pfad Richtung Schürpfeneck und zur oberen
Querung führt. Ich hab ihn zwar auf die Existenz des Pfads hingewiesen, aber das war ihm zu
mühsam, den zu suchen. Mit unserem Ausdruck hätte er problemlos den Pfad nehmen
können, anstatt weglos aufzusteigen.
Das Beispiel zeigt, dass natürlich auch ohne unsere
Webseite genügend Leute in einsamen Gebieten unterwegs sind. Diese durch eine entsprechende
Dokumentation auf vorhandene Pfadspuren zu lenken, kanalisiert also auch im Sinne des
Naturschutz. Ich selbst greife ja auch bevorzugt auf andere Berichte zurück, in denen Pfade
beschrieben werden, damit ich schon alleine zur Vermeidung unnötiger Anstrengung
möglichst wenig weglos unterwegs sein muss.
Der Straßenbau zur Mooslahneralm
und Moosenalm
Der Straßenbau zur Mooslahneralm
und Moosenalm
Ein trauriges Beispiel dafür, was im Naturschutzgebiet dann doch so alles geht, ist
die Erschließung der Moslahneralm
2006. Die liegt nur gut 2½ Kilometer vom Fischbachl-Tal entfernt, auf der anderen Seite des
Rißbach im Westhang des Schafreiter. Also mitten im Naturschutzgebiet Karwendel. Und dort ist
ja, wie oben schon zitiert, das Anlegen neuer Straßen oder Wege ausdrücklich
verboten. Interessanterweise hat der Bund Naturschutz in seiner Stellungnahme zum geplanten Wegebau
mit genau denselben Punkten argumentiert wie das Landratsamt gegen meinen Tourenbericht. U.a. mit
einer vom Aussterben bedrohten Vogelart, die im Bereich der Mooslahneralm lebt.
Leider wurde die Straße trotzdem gebaut. Und da muss man sich natürlich schon fragen,
welchen Sinn so ein Naturschutzgebiet hat, wenn dort Wanderer vom Begehen alter Pfade in
schützenswerten Regionen abgehalten werden sollen, andererseits aber eine
fast 5 Kilometer lange, neue Forststraße genehmigt wird.
Die Natur im Fischbachl kann
natürlich nichts dafür, darum werde ich die Hinweise zur Begehungszeit etc. trotzdem
stehen lassen und zur Rücksichtnahme im Fischbachl aufrufen. Ich weiß ja auch
gar nicht, wer den Straßenbau veranlasst hat und ob das Landratsamt Bad Tölz ihn
befürwortet hat oder nicht. Aber so ein klein bisschen veralbert kam ich mir doch irgendwie
vor, als mich Alois von gamssteig.de auf diesen Vorgang aufmerksam machte. Andererseits ist es
natürlich ein Grund mehr, sich in den noch unberührten Teilen besonders
rücksichtsvoll zu bewegen.
Über die Rechtmäßigkeit der Straßen und Wege im Fischbachl, die nach Einrichtung des
Naturschutzgebiets angelegt wurden, hab ich mir hier mal Gedanken gemacht...
Fazit und Verhaltensregeln
Fazit und Verhaltensregeln
Die Diskussion kann man sicherlich endlos führen, und Wanderer und Naturschützer werden
niemals einer Meinung sein. Ich werde mich bemühen, auf den Webseiten verstärkt auf das
Thema Naturschutz hinzuweisen, insbesondere bei weglosen Abschnitten oder wenn eine Tour im
Naturschutzgebiet liegt. Spezielle Hinweise zu gefährdeten Tierarten in einem von uns
begangenen Bereich greife ich gerne auf und stelle sie auf die Seite. Auch Hinweise von
Jägern, die in ihrem Gebiet Probleme mit Abschussquoten haben und um Einhaltung bestimmter
Ruhezeiten bitte, werde ich gerne aufgreifen, sofern sie sich in einem einigermaßen
vernünftigen Rahmen bewegen.
Und ich werde mich auch weiterhin bemühen, möglichst wenig weglose Anteile zu verwenden,
und wenn, dann nur in einem Gelände, dass hoffentlich keine besonderen
Rückzugsmöglichkeiten für Tiere bietet. Prinzipiell ist mein Ziel ja auch nicht das
weglose Wandern, sondern das Finden, Begehen und Dokumentieren alter Pfade, damit sie nicht in
Vergessenheit geraten und durch stärkere Nutzung auch besser erhalten bleiben. Das Recht
dazu nehme ich aber
weiterhin in Anspruch, sofern es nicht mit einem Betretungsverbot kollidiert oder
eine konkrete Gefährdung einer Tierart wie im Fischbachl mit dem Auerhuhn vorliegt.
Grundsätzlich sollte natürlich jeder versuchen, sich an ein paar Regeln im Wald und in
den Bergen zu halten:
Keinen unnötigen und plötzlichen Lärm veranstalten. Mit Kindern natürlich
nicht immer einfach, aber es
gibt immer auch Wiesen oder Bäche, wo man mal herumtollen und lauter sein darf. Aber man
sollte Kindern erklären, wieso es sinnvoll ist, im Wald kein Tier unnötig zu
erschrecken. Allerdings soll man sich umgekehrt auch nicht anschleichen oder flüstern,
sondern am besten in ganz normaler Lautstärke bewegen und unterhalten. Gerade, wenn man
Wildtiere sieht, ist es besser, normal weiterzugehen als stehenzubleiben.
Pfade nutzen, wo sie vorhanden sind, auch wenn sich eine "Abkürzung" geradezu
aufdrängt oder der Wald neben dem Pfad viel schöner ist.
Möglichst von Unterholz oder dichten Baumbeständen fernhalten.
Wenn man starken Wildgeruch wahrnimmt, sollte man zurückgehen und die Stelle
möglichst in großem Bogen umgehen.
Wenn man Jungtiere entdeckt, unbedingt fernhalten.
Möglichst nicht in der Dämmerung wandern. Besonders Waldgebiete und -ränder
soll man in der Dämmerung meiden, da ist gerade das Rotwild
besonders sensibel. Auch Gämsen reagieren laut den o.a. Untersuchungen vor allem morgens in der
Dämmerung deutlich schreckhafter als tagsüber.
Hunde gehören im Wald und in den Bergen an die Leine. Das ist zwar nicht gesetzlich
vorgeschrieben, aber ein Hund, der durch den Wald rennt (selbst wenn er keinem Tier
nachstellt, sondern nur fröhlich herumrennt und bellt), stellt eine mit Abstand
schlimmere Störung dar, als ein Mensch, der über einen Pfad geht.
Keine Blumen pflücken oder ausgraben, keine Pflanzen unnötig platttrampeln etc.
Abschließend möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass ich keineswegs meine Positionen
für absolut richtig und die des Landratsamts für absolut falsch halte und auch niemand
meine Ansichten aufzwingen will. Jeder muss die sehr allgemeinen Formulierung für sich selbst
bewerten und in Ruhe darüber nachdenken.
Die Ansichten der Naturschützer sind absolut vertretbar und wenn jemand nach dem Studium
dieser Seite zu dem Schluss kommt, dass er eine oder mehrere Touren von unserer Seite aus
Gründen des Naturschutzes nicht unternehmen möchte, wäre ich der letzte,
der sich darüber abfällig äußern würde! Ich glaube, dass unsere Wanderungen
bei Einhalten der o.a. Regeln mit dem Naturschutz
vereinbar sind, aber das muss nicht jeder so sehen.
Ihr dürfte gerne einen (kritischen, zustimmenden, wie auch immer...) Kommentar
hinterlassen. Aber bitte sachlich! Es dient niemand, wenn sich Wanderer und
Naturschützer/Jäger gegenseitig beschimpfen.